unter 18 · Kassenleistung · 1070 Wien
Gratis Zahnspange für Kinder & Jugendliche in Wien
Bei einer ausgeprägten Zahn- oder Kieferfehlstellung übernimmt die Krankenkasse je nach Alter und Befund die abnehmbare oder die festsitzende Zahnspange mit silbernen Brackets. Voraussetzung sind ein Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag und eine Fehlstellung der IOTN Stufe 4 oder 5. In unserer Klinik auf der Mariahilfer Straße stellen wir bei der Erstberatung fest, ob dieser Anspruch besteht.
Rufen Sie uns unter 01 / 524 48 68 an oder schreiben Sie an klinik@jonke.at und vereinbaren Sie eine Erstberatung.
★ Alle Kassen: ÖGK · BVAEB · SVS
★ IOTN/KIG 4–5
★ unter 18
★ 100 % von der Kasse
★ 5,0 DocFinder

★ 4,1 Google | ★ 5,0 DocFinder
1.000+ Familien · 457 Bewertungen
Anspruch & Voraussetzungen
Wer hat Anspruch auf die Gratis Zahnspange?
Ob die Kasse zahlt, hängt vom Schweregrad ab. Wir beurteilen ihn anhand des IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need) auf einer Skala von 1 bis 5. Die Behandlung muss durch einen Vertragskieferorthopäden der jeweiligen Krankenkasse erfolgen. Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, gebührt bei Behandlung durch einen Wahlbehandler Kostenerstattung in Höhe von 80 Prozent des Vertragstarifs. Als Klinik mit Kassenvertrag rechnen wir die Gratis Zahnspange direkt mit der Krankenkasse ab.
Bei leichteren Fehlstellungen (IOTN Stufe 1 bis 3) besteht kein Anspruch auf die Gratis Zahnspange; über die allgemeinen Regelungen kann die Kasse aber einen Teil der Kosten übernehmen.
Unter 18 Jahren
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
IOTN/KIG 4 oder 5
Ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung mit IOTN Stufe 4 oder 5.
Alle Kassen
Kassenübergreifend (ÖGK, BVAEB, SVS) bei entsprechendem Befund.
Gratis-Erstuntersuchung
Wir ermitteln den IOTN-Wert und sagen sofort, ob Anspruch besteht.
Ablauf
So kommen Sie zur Gratis Zahnspange
Erstberatung & Befund
Wir untersuchen die Zähne Ihres Kindes und beurteilen die Fehlstellung nach IOTN. So lässt sich früh klären, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind.
Planung
Zunächst erhalten Sie eine kieferorthopädische Diagnose. Dafür nutzen wir einen Intraoralscanner, Fotos und digitale Röntgenaufnahmen. Der Kieferorthopäde erhebt eine klinische Anamnese und kontrolliert die Zahnfehlstellung. Anschließend erfolgt eine digitale 3D-Planung.
Behandlungsbeginn
Die Brackets werden aufgeklebt, meist zuerst im Oberkiefer und kurz darauf im Unterkiefer. Danach sehen wir Ihr Kind regelmäßig zur Kontrolle.

Die Behandlung
Warum silberne Brackets bei der Gratis Zahnspange?
Bei der festsitzenden Gratis Zahnspange sind silberne Brackets Teil der Kassenleistung. Sie sind robust und auch für ausgeprägte Fehlstellungen geeignet. Planung und Kontrolle übernehmen wir.
Terminbuchung
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Einfach Datum und Uhrzeit wählen – wir prüfen den Anspruch auf die Gratis-Zahnspange.
01 / 524 48 68 · 24/7 erreichbar · klinik@jonke.at
Häufige Fragen
Fragen zur Gratis-Zahnspange
Wer bekommt eine Gratis Zahnspange?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit einer ausgeprägten Zahn- oder Kieferfehlstellung der IOTN Stufe 4 oder 5. Den genauen Schweregrad stellen wir bei einer kurzen kostenfreien Untersuchung fest. Erst danach lässt sich sagen, ob im Einzelfall ein Anspruch besteht.
Welche Zahnspange ist gratis?
Das hängt von Alter und Befund ab: bei jüngeren Kindern die abnehmbare Zahnspange als interzeptive Frühbehandlung, ab etwa dem 12. Lebensjahr die festsitzende Zahnspange mit silbernen Metallbrackets. Weiße Keramikbrackets oder Aligner sind Privatleistungen.
Kann man für eine Gratis Zahnspange aufzahlen, um z. B. Keramikbrackets zu bekommen?
Nein. Bei der festsitzenden Gratis Zahnspange sind silberne Metallbrackets vorgesehen. Keramik-Brackets oder Aligner können nicht gegen Aufzahlung gewählt werden. Für alle, die Wert auf eine unauffälligere Lösung legen, stehen von Beginn an Alternativen als Privatleistung zur Verfügung.
Übernimmt jede Krankenkasse die Gratis Zahnspange?
Für die Gratis Zahnspange gelten als medizinische Kernvoraussetzungen insbesondere eine Fehlstellung der IOTN-Stufe 4 oder 5 und ein Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Vertrags-, Bewilligungs- und Abrechnungswege können sich je nach Versicherungsträger unterscheiden.
Wie lässt sich der Anspruch klären und die Gratis Zahnspange beantragen?
Bei einer kurzen Untersuchung in unserer Klinik beurteilen wir die Fehlstellung nach IOTN und erklären Ihnen, ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Unterlagen, Bewilligungen oder weiteren Schritte nötig sind, hängt vom Versicherungsträger ab. Wir kümmern uns um die notwendigen Schritte.
Ab welchem Alter sollte die Zahnspangen-Behandlung beginnen?
Das hängt von der Fehlstellung ab. Manche Fehlstellungen werden früh mit einer abnehmbaren Zahnspange behandelt; die festsitzende Spange folgt erst, wenn die bleibenden Zähne weitgehend durchgebrochen sind. Eine erste Kontrolle im Alter von etwa 8 bis 9 Jahren ist sinnvoll.
Was passiert, wenn mein Kind während der Behandlung 18 wird?
Entscheidend ist der Behandlungsbeginn: Die Zahnspange muss vor dem 18. Geburtstag erstmals eingesetzt werden. Ist die Behandlung rechtzeitig gestartet, bleibt der Kassenanspruch bestehen, auch wenn Ihr Kind während der laufenden Behandlung 18 Jahre alt wird.
Wie lange dauert die Behandlung mit der Gratis Zahnspange?
Die Behandlungsdauer hängt vom Schweregrad ab und liegt im Durchschnitt bei etwa zwei Jahren.
Tut das Einsetzen der Brackets weh?
Beim Aufkleben werden die Brackets auf den Zähnen befestigt. Danach kann in den ersten Tagen ein Druck- oder Spannungsgefühl auftreten. Wie stark das Druckgefühl empfunden wird, ist von Person zu Person verschieden.
Müssen Kinder und Jugendliche mit Zahnspange auch zur Mundhygiene?
Ja, unbedingt. Rund um die Brackets sammeln sich leichter Beläge an, da die Zahnpflege dort erschwert ist. Deshalb ist die professionelle Zahnreinigung während der Behandlung besonders wichtig. Daher übernehmen die Versicherungsträger für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren die Mundhygiene bei einer festsitzenden Zahnspange sogar zweimal pro Behandlungsjahr.
Wissenswertes
Wissenswertes zur Gratis-Zahnspange
Alles rund um Anspruch, Kosten und Ablauf der Gratis-Zahnspange – verständlich erklärt.
Inhalt
Was ist die Gratis Zahnspange?
Seit 2015 gibt es in Österreich die Gratis Zahnspange. Sie ist eine Leistung der Krankenkassen (z. B. ÖGK, BVAEB, SVS und KFA) für Kinder und Jugendliche mit einer erheblichen Fehlstellung. Je nach Alter und Befund ist die Behandlung kostenfrei: In der Frühbehandlung kommt die abnehmbare Zahnspange zum Einsatz, ab etwa dem 12. Lebensjahr die festsitzende Zahnspange mit silbernen Metallbrackets – die bewährte Standardbehandlung in der Kieferorthopädie. Die Brackets sitzen fest, wirken Tag und Nacht und korrigieren auch schwierige Fälle zuverlässig.
Festsitzende oder abnehmbare Zahnspange?
Bei jüngeren Kindern (bis zum 10. Lebensjahr) beginnt die Behandlung oft mit einer abnehmbaren Spange, um das Kieferwachstum früh zu lenken. Diese sogenannte interzeptive Behandlung ist auf ein Jahr begrenzt; danach folgt ein Jahr Pause. Sind die bleibenden Zähne weitgehend durchgebrochen, kommt ab dem 12. Lebensjahr bei stärkeren Fehlstellungen die festsitzende Zahnspange mit silbernen Brackets zum Einsatz, sofern ein Anspruch besteht. Häufig ergänzen sich beide: erst lenken, dann fein korrigieren. Was im Fall Ihres Kindes sinnvoll ist, richtet sich nach Alter und Befund.
Und wenn kein Anspruch auf die Gratis Zahnspange besteht?
Bei IOTN Stufe 1 bis 3 besteht kein Anspruch auf die Gratis Zahnspange. Einen Teil der Kosten kann die Kasse über die allgemeinen Regelungen aber tragen. Wir besprechen die Kosten offen und zeigen Ihnen die Möglichkeiten: von silbernen Brackets über weiße Keramikbrackets bis zu Alignern.
Wie lange dauert die Zahnspangen-Behandlung, und was passiert danach?
Die Behandlung dauert im Schnitt zwei Jahre, abhängig vom Schweregrad. Bei manchen Fehlstellungen unterstützt eine begleitende Logopädie den Verlauf. Ist das Ergebnis erreicht, werden die Brackets entfernt; eine Retentionsschiene hält die Zähne anschließend in ihrer neuen Position, damit sie nicht zurückwandern.
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Wir prüfen den Anspruch und beraten Sie, welche Möglichkeiten für Ihr Kind infrage kommen.